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   BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86   

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https://dejure.org/1987,6240
BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86 (https://dejure.org/1987,6240)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1987 - IVb ZB 153/86 (https://dejure.org/1987,6240)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 (https://dejure.org/1987,6240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Fristberechnung - Dauer der Berufungsbergründungsfrist bei Feriensachen - Zurechnung der Fristversäumnis bei Urlaubsabwesenheit des Rechtsanwaltes - Pflicht des Anwalts zur Anordnung der Vorlage von Feriensachen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1977 - II ZB 12/76

    Ein sich einem Scheckvorbehaltsurteil anschließendes Nachverfahren als

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).

    Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (vgl. BGH VersR 1977, 933).

  • BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79

    Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen -

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 12.06.1969 - VII ZB 12/69
    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 18.10.1978 - VIII ZB 39/78

    Sorgfaltspflicht des Anwalts - Fristberechnung - Büroorganisation -

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 14.02.1975 - IV ZB 50/74

    Büropersonal - Fristnotierung - Prüfungs- und Hinweispflicht -

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 28.07.1967 - II ZB 1/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 09.04.1992 - III ZR 228/90

    Enteignungsentschädigung wegen Hochbunker auf Nachbargrundstück

    Zumindest hätte der Beklagte nach seiner Rückkehr die während des Urlaubs eingetroffene Post selbst durchsehen müssen (vgl. Beschluß des VIII. Zivilsenats vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73 = NJW 1973, 901, Beschluß des IVb-Zivilsenats vom 2. Juli 1980 - IVb ZB 516/80 = NJW 1980, 2261 und vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 = NJW-RR 1987, 710 f. a.E.).
  • BGH, 15.05.1991 - XII ZB 45/91

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung wegen nachehelichen Unterhalt -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß dem Kanzleipersonal aber das allgemeine Verbot deutlich gemacht werden, vermeintlich durch die Gerichtsferien gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Begründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (s. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 - NJW-RR 1987, 710, 711 und vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390, 391, jeweils m.w.N.).
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